Coaching „normal“ 100 Euro h Stunde
Kunstanaloges Coaching: 120 Euro Stunde – Durch Kunst schneller und wirkungsvoller zum Ziel gelangen
Telefonberatung: 25 Euro pro 15 Minuten
Arbeiten am Tonfeld: 140 Euro pro Stunde
Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht oder werden im Coaching-Vertrag der Kunden vor der Coaching-Maßnahme transparent gemacht.
Zu folgenden Kosten informiert der DCV Coach:
Ausfall-Honorar
Bei Absagen wird ein Ausfall-Honorar fällig, da ich kurzfristig keinen Ersatz für die fest terminierte Dienstleistung organisieren kann.
Das Ausfallhonorar beträgt bei
4 Tagen vorher 25%,
3 Tagen vorher 50%,
2 Tag vorher 75% und
24h vorher 100%
Bei Krankheit wird der Termin auf einen neuen festgesetzten Termin verschoben. Eine Verschiebung kann maximal 3 Mal vorgenommen werden, dann greift entweder das Ausfallhonorar oder es findet vorerst keine Zusammenarbeit statt. Ich bitte diese Formalitäten zu berücksichtigen.
Nebenkosten
In begründeten Fällen können nach Vereinbarung zusätzlich zum Honorar Nebenkosten berechnet werden, zum Beispiel Lizenzgebühren für im Coaching durchgeführte Tests. Der Einsatz von Tests und deren Kosten werden vorher mit dem Kunden zusammen abgestimmt.
Reisekosten
Die Vereinbarung zur Reisekostenberechnung erfolgt vorab und schriftlich sowie nach tatsächlich angefallenen Kosten oder mit einer Kilometerpauschale. 2 Ab 20 km Anfahrt 40 ct. pro km. Alternativ können Pauschalen je Termin vereinbart werden.
Grundsätzlich kommt beim Coaching ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zustande. Nach dem Erbringen der Dienstleistung besteht für den Coach Anspruch auf Vergütung. Unerheblich ist dabei, ob ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder eine „nur“ mündliche Vereinbarung getroffen wurde.
Sollte nach dem unverbindlichen Kennenlerngespräch eine Zusammenarbeit beschlossen werden, schließen Coach und Coache den Vertrag gemeinsam ab.
Coachs handeln in der Ausübung ihres Berufes stets auf der Grundlage der ethischen Grundsätze, wie sie in den allgemeinen Menschenrechten gemäß der Charta der Vereinten Nationen sowie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Sie üben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf der Grundlage des jeweils aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisstandes aus. Zu diesem Zweck informiert sich der Coach laufend über den aktuellen Forschungsstand.
Der Beruf des Coachs ist seiner Natur nach ein Freier Beruf und kein Gewerbe, d.h. der Coach ist aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich tätig und schuldet keine bestimmten Ergebnisse. Coaching ist grundsätzlich nicht einer bestimmten Personengruppe vorbehalten, sondern offen für alle Interessierten.
5. AGBS
Coaching, kunstanaloges Coaching, telefonische Beratung sowie Arbeiten am Tonfeld sind Dienstleistungen, die auf Grundlage eines Dienstvertrags gemäß § 611 BGB erbracht werden. Ziel ist es, den Kunden bei der Erreichung ihrer persönlichen oder beruflichen Ziele zu unterstützen. Ein bestimmtes Ergebnis wird ausdrücklich nicht geschuldet.
Im Rahmen der Tätigkeit als Coach und Therapeut wird ausdrücklich kein Heilversprechen gegeben. Die angebotenen Leistungen ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, sondern dienen der Unterstützung des Kunden im Rahmen seiner individuellen Zielsetzung. Sollten gesundheitliche Einschränkungen bestehen, ist der Kunde verpflichtet, diese vor Beginn der Zusammenarbeit mitzuteilen.
Nach einem unverbindlichen Kennenlerngespräch entscheiden Coach und Kunde gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit zustande kommt. Der Vertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter Dienstleistung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Zusätzliche Kosten werden vorab transparent kommuniziert.
Bei kurzfristigen Absagen wird ein Ausfallhonorar fällig, da der Coach den vereinbarten Termin nicht anderweitig vergeben kann. Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage:
Im Krankheitsfall wird der Termin auf einen neuen Termin verschoben. Eine Verschiebung kann maximal dreimal vorgenommen werden. Danach greift das Ausfallhonorar, oder die Zusammenarbeit wird vorübergehend ausgesetzt.
In begründeten Fällen können nach Absprache Nebenkosten zusätzlich zum Honorar anfallen, z. B. für Lizenzgebühren oder Materialien im Zusammenhang mit Tests. Der Einsatz solcher Tests sowie deren Kosten werden im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt.
Reisekosten werden vorab schriftlich vereinbart. Sie können entweder nach tatsächlichem Aufwand (Fahrkarten, Hotelkosten etc.) oder pauschal berechnet werden:
Der Coach verpflichtet sich, auf Grundlage der ethischen Grundsätze zu handeln, wie sie in den allgemeinen Menschenrechten gemäß der Charta der Vereinten Nationen sowie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Die Tätigkeit erfolgt stets nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Basis aktueller fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Der Coach übernimmt keine Haftung für mögliche Folgen der vereinbarten Maßnahmen, da die Wirksamkeit von Coaching, kunstanalogem Coaching und Arbeiten am Tonfeld individuell unterschiedlich ist. Ein bestimmter Erfolg wird nicht garantiert.
Im Rahmen der Tätigkeit als Therapeut (sofern ergänzend vereinbart) wird ausdrücklich kein Heilversprechen gegeben. Ziel der therapeutischen Arbeit ist es, den Kunden zu begleiten und zu unterstützen. Die Verantwortung für die Umsetzung und die daraus resultierenden Ergebnisse liegt beim Kunden selbst.
Diese AGB gelten für alle vereinbarten Coaching-, Beratungs- und Therapie-Leistungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
© 2025 Berta von Ulrich
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