AGBs

1. Kosten

Coaching „normal“ 100 Euro h Stunde

Kunstanaloges Coaching: 120 Euro Stunde – Durch Kunst schneller und wirkungsvoller zum Ziel gelangen

Telefonberatung: 25 Euro pro 15 Minuten

Arbeiten am Tonfeld: 140 Euro pro Stunde

2. Zusätzliche Kosten

Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht oder werden im Coaching-Vertrag der Kunden vor der Coaching-Maßnahme transparent gemacht.
Zu folgenden Kosten informiert der DCV Coach:

Ausfall-Honorar
Bei Absagen wird ein Ausfall-Honorar fällig, da ich kurzfristig keinen Ersatz für die fest terminierte Dienstleistung organisieren kann.

Das Ausfallhonorar beträgt bei

4 Tagen vorher 25%,

3 Tagen vorher 50%,

2 Tag vorher 75% und

24h vorher 100%

Bei Krankheit wird der Termin auf einen neuen festgesetzten Termin verschoben. Eine Verschiebung kann maximal 3 Mal vorgenommen werden, dann greift entweder das Ausfallhonorar oder es findet vorerst keine Zusammenarbeit statt. Ich bitte diese Formalitäten zu berücksichtigen.

Nebenkosten
In begründeten Fällen können nach Vereinbarung zusätzlich zum Honorar Nebenkosten berechnet werden, zum Beispiel Lizenzgebühren für im Coaching durchgeführte Tests. Der Einsatz von Tests und deren Kosten werden vorher mit dem Kunden zusammen abgestimmt.

Reisekosten
Die Vereinbarung zur Reisekostenberechnung erfolgt vorab und schriftlich sowie nach tatsächlich angefallenen Kosten oder mit einer Kilometerpauschale. 2 Ab 20 km Anfahrt 40 ct. pro km. Alternativ können Pauschalen je Termin vereinbart werden.

3. Coaching-Vertrag

Grundsätzlich kommt beim Coaching ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zustande. Nach dem Erbringen der Dienstleistung besteht für den Coach Anspruch auf Vergütung. Unerheblich ist dabei, ob ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder eine „nur“ mündliche Vereinbarung getroffen wurde.

Sollte nach dem unverbindlichen Kennenlerngespräch eine Zusammenarbeit beschlossen werden, schließen Coach und Coache den Vertrag gemeinsam ab.

4. Ethikrichtlinien gem. DCS

Coachs handeln in der Ausübung ihres Berufes stets auf der Grundlage der ethischen Grundsätze, wie sie in den allgemeinen Menschenrechten gemäß der Charta der Vereinten Nationen sowie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Sie üben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf der Grundlage des jeweils aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisstandes aus. Zu diesem Zweck informiert sich der Coach laufend über den aktuellen Forschungsstand.

Der Beruf des Coachs ist seiner Natur nach ein Freier Beruf und kein Gewerbe, d.h. der Coach ist aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich tätig und schuldet keine bestimmten Ergebnisse. Coaching ist grundsätzlich nicht einer bestimmten Personengruppe vorbehalten, sondern offen für alle Interessierten.

© 2023 Berta von Ulrich